Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel "Peenebrücke" (Garni)

für die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels | Gesunde Luft für alle!

1. Geltungsbereich
Alle von dem Hotel "Peenebrücke" (nachfolgend "Hotel") erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt das Hotel nicht an. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Bestellungen bzw. Aufträge annimmt oder Leistungen erbringt.

2. Vertragsabschluß und Partner
1. Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Verjährung / Haftung
1. Gewährleistungsansprüche sowie sonstige vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
3. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels einschließlich ihrer Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und -Erfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechtigten Preis, kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3. Preise und Vergütungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug bei Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.
Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4. Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche des Hotels kann der Kunde nur mit aner­kannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
5. Wir stellen Ihnen WLAN zu Ihrer Nutzung zur Verfügung, haften aber nicht für die Verletzung von Urheberrechten oder andere Gesetzeswidrigkeiten, die Sie begehen.

5. Rücktritt des Kunden / Stornierung
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Die vertragliche Bindung gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtsnahme auf Rechte, Restgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem so ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
3. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung ohne Frühstück zu entrichten. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, daß dem Hotel ein geringerer Schaden oder geringere Aufwendungen entstanden sind, wobei es sich nicht um eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast handeln soll.

6. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder im Rahmen der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechts vom Hotel verlangte Vorauszahlung selbst auf nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
3. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
-  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-  Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
-  das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts-- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
1. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Ausgenommen davon sind rechtswirksame Buchungen, die auf Grund von Wünschen des Kunden getätigt worden sind, es sei denn, die Zimmerbuchung kann aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, die sich erst nach Vertragsschluß offenbaren, so nicht aufrecht erhalten werden.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Die Buchung erfolgt unter der Prämisse, daß eine Anreise bis 18.00 Uhr Ortszeit erfolgt. Bei Nicht-Anreise bis 18.00 Uhr Ortszeit entfaltet der angestrebte Beherbergungsvertrag seine rechtliche Wirkung nicht. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht danach nicht mehr. Das Hotel ist berechtigt, über das/die Zimmer anderweitig zu verfügen. Es findet Ziffer 5.3. AGB "Hotel Peenebrücke" (Garni) analog Anwendung.
Unbeschadet davon steht es dem Hotel frei, mit dem Kunden individuell eine spätere Anreisezeit zu vereinbaren, die, sofern noch möglich, der schriftlichen Bestätigung bedarf.
Kann die Anreise, beispielsweise durch unvorhergesehene Ereignisse wie Zugverspätung, Autopanne, Stau, erst nach 18.00 Uhr Ortszeit oder später als in einer Individualvereinbarung ausgemacht, erfolgen, so ist der Buchende/Gast verpflichtet, das Hotel direkt über die voraussichtliche Anreisezeit zu informieren und sich den Eingang der Information beim Hotel bestätigen zu lassen, um seinen Anspruch aus der Buchung nicht zu verlieren. In diesem Fall kann das Hotel die Aufrechterhaltung der Buchung überdies von der Angabe einer Kreditkartennummer als Anreisegarantie abhängig machen.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, daß dem Hotel ein geringerer Schaden oder geringere Aufwendungen entstanden sind, wobei es sich nicht um eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast handeln soll.

8. Schlußbestimmungen
1. Zur Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Kunde der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.
2. Das Hotel kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
3. Jegliche Abweichungen oder Nebenfragen bedürfen der Schriftform ebenso werden mündliche Vereinbarungen erst dann rechtsgültig.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Reglungen des UN- Kaufrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Regelung ersetzende Bestimmung zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intention der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

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